Volkssouveranitaet:

Besitzt das Volk die h–chste Herrschaftsgewalt ( Staatsgewalt ), ist es Traeger der Souveranitaet. Es erkennt also niemand ueber sich an. Aussenpolitisch ist ein Staat souveraen, wenn er seine Staatsangelegenheiten selbst entscheidet. ( Aus : Zeiten und Menschen, Band 3)