Referat von Bruno Kolterer LK Geschichte 95/96, GZG
(Graf-Zeppelin-Gymnasium, Friedrichshafen) Das amerikanische Wahlsystem
Umgewandelt in HTML von Christian Putze
Vorgeschichte:
In Deutschland sind die Wahlen in der Verfassung beschrieben und die Parteien sind
gut durchorganisierte, über das Land verteilte Parteiorganisationen, mit
ausgearbeiteten Parteiprogrammen und einem festen Mitgliederstamm.
In den USA werden Parteien in der Verfassung mit keinem Wort erwähnt. Die
Parteien entstanden mit der Ausarbeitung der Verfassung und haben im Laufe des
200-jährigen Bestehens mehrmals ihre Namen geändert.
Die Wahlen finden seit 200 Jahren nach dem Mehrheitsprinzip statt, d.h., der
Kandidat, der im Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, ist gewählt. In diesem System
haben nur Kandidaten von großen Parteien eine Chance, was auch erklärt, warum es
in Amerika eigentlich nur zwei Parteien gibt, die Republicans und die Democrats.
Die Republikaner vertreten mehr die Interressen der Wirtschaft, treten für den freien
Markt und weniger für den Ausbau eines Wohlfahrtsstaates ein. Zu ihren Wählern
gehören die Angehörigen des Mittelstandes, überwiegen auf jeden Fall die weiße
Bevölkerung.
Die Demokraten sind eher die Vertreter der Ärmeren und der Minderheiten, und treten
deshalb öfter für soziale Forderungen ein. Ihre Wähler finden sich unter der ärmeren
Bevölkerungsschicht aus den Südstaaten und in den Großstädten.
Die Präsidentschaftswahlen:
In den USA wird der Präsident indirekt vom Volk gewählt.
Das bedeutet, alle wahlberechtigten Amerikaner wählen einen Wahlmann (elector),
der dann in Vertretung des Volkes den Präsidenten wählt. Die Anzahl der
Wahlmänner in jedem Staat entspricht der Anzahl der Vertreter des Staates im
Kongreß. Die Wahlmänner werden vor der Wahl in einer Art Parteitag bestimmt, an
dem auch der Präsidentschaftskandidat und sein Vertreter der jeweiligen Partei
bestimmt wird. Während die Wahlmänner früher noch frei entscheiden konnten, wen
sie als Staatsoberhaupt wählten, sind sie seit dem frühen 19. Jahrhundert
parteigebunden. In vielen Staaten werden die Namen der Wahlmänner schon gar nicht
mehr auf den Wahlzettel geschrieben, sondern das Volk muß sich zwischen den
tatsächlichen Präsidentschaftskandidaten entscheiden.
Die Wahlmänner einer Partei in einem Bundesstaat zusammen bilden eine Liste (slate
of electors). In allen Staaten außer in Maine gilt nun das Gesetz, daß die Partei, die die
Mehrheit der Bevölkerung im ganzen Staat erreicht hat, sämtliche Stimmen der auf
ihrer Liste enthaltenen Wahlmänner bekommt, während die andere(n) Partei(en) leer
ausgehen (winner-take-all contest). [Wenn z.B. in Californien von 43 Wahlmännern
22 Stimmen auf die Democrats fallen und 21 Stimmen auf die Republicans, so
erhalten die Democrats alle 43 Stimmen.] Beim Wahlgang der Wahlmänner genügt
den Präsidentschaftskandidaten eine einfache Mehrheit, um Präsident zu werden.
Hier zeigt sich nun ein Problem des amerikanischen Wahlsystems: Ein
Präsidentschaftskandidat einer Partei kann die Mehrheit in allen Staaten erringen und
trotzdem die Wahl verlieren, wenn er z.B. die Wahl in vielen kleineren Staaten
gewonnen hat, die Anzahl der Wahlmänner auf den Listen der Staaten, in denen er
(vielleicht äußerst knapp) verloren hat aber größer ist. Somit ist keine staatliche
Gleichberechtigung bei den Präsidentschaftswahlen vorhanden. Vorgekommen ist das
bis jetzt 3 Mal, 1824 (James Monroe), 1876 (Ulysses S. Grant) und 1888 (Grover
Cleveland).
Es stellt sich jetzt natürlich die Frage, wieso die amerikanische Bevölkerung nicht
direkt wählt.
Das hat einen ganz einfachen Grund: Die Deligierten der constitutional convention
1787 trauten es der Bevölkerung nicht zu, intelligent zu wählen. Der Hintergrund war
der, daß die Nachrichtenübertragung und -weiterleitung zu dieser Zeit sehr schlecht
war und man annahm, es wäre sehr schwierig die Kandidaten auch einfachen Leuten
vorzustellen. Die Wahlmänner dagegen kommen aus der näheren Umgebung und
erreichen in ihren Wahlbereichen wirklich jeden.
Ist der Präsident gewählt, so bleibt er für 4 Jahre im Amt und kann sich danach zur
Wiederwahl stellen. Kein Präsident darf länger als 10 Jahre, also zwei
Legislaturperioden im Amt bleiben. Also darf kein Vize-Präsident, der das Amt seines
Vorgängers in den ersten 2 Jahren während dessen Regierungszeit übernommen hat,
mehr als einmal in einer regulären Wahl antreten.
Die Legislative:
Die Legislative in den USA setzt sich zusammen aus dem Senat und dem "House of
Representatives", dem Kongress.
Jeder Bundesstaat stellt zwei Senatoren, die in einer einfachen Mehrheitswahl vom
Volk direkt gewählt werden (erst seit 1913, davor wurden die Senatoren von der
jeweiligen Bundesregierung ernannt). Die Senatoren müssen keiner Partei angehören
und besitzen im Kongress je eine Stimme. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die Senatoren müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Der Vorsitzende des Senats ist der Vize-Präsident. Er hat kein Stimmrecht, außer es
gibt in einer Abstimmung keine Mehrheit. Die Senatoren wählen einen "President pro
tempore", einen Stellvertreter für den Vize-Präsident, für den Fall daß dieser nicht
anwesend ist oder das Amt des Präsidenten übernehmen muß.
Die Anzahl der Kongressabgeordneten (representatives), die gemeinsam das "House
of Representatives" bilden, hängt von der Größe und der Einwohnerzahl des
jeweiligen Staates ab. Es dürfen nicht mehr als ein Abgeordneter auf 30 000
Einwohner kommen, jeder Bundesstaat muß aber mindestens einen Abgeordneten
haben.
Die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt, ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Sie müssen das 25. Lebensjahr erreicht haben und mindestens seit sieben Jahren
amerikanische Staatsbürger sein. Auch bei den Kongressabgeordneten ist keine
Parteizugehörigkeit vorgeschrieben und es gibt tatsächlich einige sog. liberates
("Freie"). In der jetzigen Regierung sitzt sogar ein Abgeordneter, der von der
"kommunistischen Partei" hineingewählt wurde (!).
Die Wahlen der Senatoren und der Abgeordneten finden alle zwei Jahre statt. Es
werden also immer nur 1/3 der Senatoren gewählt, d.h. der Senat ändert sich in der
Zusammensetzung alle zwei Jahre trotz der sechsjährigen Amtszeit.
Versammlung des Kongress:
Der Kongress versammelt sich mindestens einmal im Jahr um 12.00 Uhr Mittag am
dritten Tag des Januar, außer er benennt gesetzlich einen anderen Tag.
(Constitution of the United States, Amendment 20, Section 2)
Schaubild zur Präsidentschaftswahl (Ablauf)
Quellennachweis:
Kalifornisches Schulbuch, 8. Klasse (Name unbekannt)
"Informationen zur politischen Bildung", Heft Nr.211 (Zusammenfassung aus Heft Nr.156: "Die Vereinigten Staaten von Amerika")
Constitution of the United States of America